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Unsere Experten stellen als Partner sicher, dass auch KMU’s möglichst einfach die regulatorischen Hürden nehmen.

Die revidierte Bauproduktegesetzgebung trat am 1. Oktober 2014 in Kraft; seit dem 1. Juli 2015 dürfen Bauprodukte in der Schweiz nur noch nach dieser Gesetzgebung in Verkehr gebracht werden. Mit der Gesetzgebung sollen technische Handelshemmnisse abgebaut werden, indem die Vorschriften für das Inverkehrbringen von Bauprodukten jenen der Nachbarländer angeglichen werden. Für das Inverkehrbringen von Sicherheitskritischen Bauprodukten muss eine notifizierte Stelle für die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit beigezogen werden.

Wir begleiten sie gerne auf diesem Weg und zeigen Ihnen Möglichkeiten wie sie möglichst rasch und kostengünstig die Prüfung und Zertifizierung Ihres Bauproduktes vorantreiben können. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit ist uns wichtig – je besser wir Ihre Gegebenheiten und Bedürfnisse kennen desto schneller erreichen wir unser gemeinsames Ziel: Ihr sicheres Bauprodukt rasch auf den Markt zu bringen.