Die Seite verwendet Cookies, um Ihnen den bestmöglichen Service zu gewährleisten. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

SIPIZ-Qualitätssiegel: WPK-zertifizierter Betrieb

SIPIZ-Qualitätssiegel: WPK-zertifizierter Betrieb

Mit dem SIPIZ-Qualitätssiegel «WPK – zertifizierter Betrieb» kann der Hersteller die erfolgreiche Zertifizierung der WPK in seinem Betrieb ausweisen. Die aufgeführten Produktenormen im Qualitätssiegel weisen zudem auf den Zertifizierungsumfang hin. Die SIPIZ AG garantiert, dass die von der SIPIZ überwachte Firma die Anforderungen an einen «WPK-zertifizierten Betrieb» einhält. Die Qualitätssiegel sind über eine eindeutige Nummer einem «WPK-zertifiziertem Betrieb» zuordenbar. Alle SIPIZ-Kunden, die erfolgreich eine zertifizierte WPK haben, dürfen dieses Qualitätssiegel verwenden.

Die Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (Englisch: Assessment and Verification of Constancy of Performance, AVCP) ist die Voraussetzung für die Erstellung einer Leistungserklärung. Die Verfahren bzw. Systeme zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit (AVCP-Verfahren bzw. AVCP-Systeme) sollen dazu dienen, genaue, zuverlässige und vergleichbare Informationen über die Leistungen eines Bauproduktes zu erhalten.

Hersteller die z.B. Feuerschutztüren/Feuerschutzfenster, Rauchschutztüren/Rauchschutzfenster, Fluchttüren/Fluchtfenster in Verkehr bringen, fallen unter das AVCP System 1. Diese Bauprodukte müssen gemäss Bauproduktegesetz (BauPG) den Nachweis erbringen, dass die deklarierten Leistungen der Bauprodukte dauerhaft erzielt werden. Unter der werkseigenen Produktionskontrolle versteht man die Selbstüberwachung der Produktion durch das Unternehmen (den Hersteller). Dazu zählt die Einrichtung des Systems der werkseigenen Produktionskontrolle, sowie die Dokumentation und die Aufrechterhaltung dieser. Der Hersteller muss ein System der werkseigenen Produktionskontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte, die für die wesentlichen Merkmale erklärten Leistungen einhalten.

Das System der werkseigenen Produktionskontrolle muss Verfahren, regelmässige Inspektionen und Prüfungen und/oder Bewertungen, sowie die Anwendung der Ergebnisse umfassen, um die Ausgangsstoffe und andere zugelieferte Materialien oder Bauteile, die Ausrüstung, das Herstellungsverfahren und das Produkt zu kontrollieren. Die Anforderungen an die WPK für Türen und Fenster sind in EN 16034 Abschnitt 6.3 und 1, Abschnitt 7.3 definiert. Die WPK wird durch den Hersteller massgeschneidert auf seinen Betrieb erstellt, ist also kein käufliches Standardprodukt. Das ermöglicht dem Hersteller, die WPK genau seinen Bedürfnissen entsprechend aufzubauen und im ganzen Betrieb Nutzen durch geregelte und durchdachte Abläufe zu schaffen.

Der Hersteller muss die werkseigene Produktionskontrolle WPK durch einen Notified Body, z.B SIPIZ AG, überwachen lassen.

Mit dem SIPIZ Qualitätssiegel «WPK – zertifizierter Betrieb» weisst der Hersteller die erfolgreiche Zertifizierung der WPK in seinem Betrieb aus. Die aufgeführten Produktenormen im Qualitätssiegel weisen zudem auf den Zertifizierungsumfang hin.

Weitere Beiträge