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Leistungen

Prüfen

Unser Brandlabor stellt sicher, dass die für die Zertifizierung notwendigen Brandprüfungen in der Schweiz durchgeführt werden können.

Das zu prüfende Bauteil wird im Massstab 1:1 aufgebaut und anschliessend einer Brandbeanspruchung ausgesetzt. Die Ergebnisse dieser Brandprüfungen werden anhand der im Versuch bestimmten Feuerwiderstandszeit dokumentiert und in Berichten festgehalten.

Inspizieren

Unsere praxisorientierten Inspektoren stellen sicher, dass die werkseigenen Produktionskontrollen (WPK) KMU-freundlich umgesetzt werden können.

Der Hersteller eines Produktes muss eine WPK an seinem Produktionsstandort einrichten. Ziel der WPK ist, dass serienmässig hergestellte Produkte immer die gleichen Leistungen erbringen. Die Ergebnisse der regelmässig durchgeführten Inspektionen werden dokumentiert und in Berichten festgehalten.

Zertifizieren

Als notifizierte und akkreditierte Zertifizierungsstelle stellen wir die Bescheinigung der Leistungsbeständigkeit in der Schweiz aus.

Diese ermächtigt den Hersteller das Produkt europaweit mit einer Leistungserklärung in Verkehr zu bringen. Die zwei Pfeiler «Prüfen» und «Inspektion der WPK» bilden die Basis für die Zertifizierung.

TAB

Die European Technical Assessment (ETA) bietet eine unabhängige europaweite Verfahren zur Bewertung der wesentlichen Leistungsmerkmale von nicht-harmonisierten oder nicht genormten Bauprodukten.

Die Europäische Technische Bewertung (ETA) fungiert als Instrument für Bauprodukte, die nicht durch etablierte, harmonisierte Normen abgedeckt sind. Sie stellt ein Dokument dar, das eine gründliche Leistungsbeurteilung dieser Produkte ermöglicht. Dieser Prozess ist in der Bauproduktenverordnung verankert und bietet Herstellern die Möglichkeit, eine umfassende Leistungserklärung zu erstellen und anschliessend die CE-Kennzeichnung anzubringen.

Die ETA spielt eine bedeutende Rolle, indem sie eine alternative Bewertungsmethode für Bauprodukte bereitstellt, die nicht in einer harmonisierten Normen entsprechen. Sie ermöglicht es Herstellern, die Leistung und Eigenschaften ihrer Produkte transparent und objektiv zu dokumentieren, auch wenn keine spezifische harmonisierte Norm existiert, die für diese Produkte anwendbar ist.

Türen im Bestand

Müssen bestehende Brandschutztüren ersetzt werden?

Bleiben bestehende Brandschutztüren im Rahmen eines Umbaus unberührt, also ohne Versetzen, Nachrüsten oder andere bauliche Eingriffe und wurden sie vor Einführung der heutigen Kennzeichnungspflicht eingebaut, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Nachrüstung verzichtet werden.
In solchen Fällen verlangt die zuständige Brandschutzbehörde in der Regel eine gutachterliche Stellungnahme zum damaligen Stand der Technik.
Eine weitere Möglichkeit ist, dass man mit einer Bestandstür einen Feuerwiderstandsversuch macht. Dazu wird eine oder mehrere Bestandstüren ausgebaut und die Leistung dieser in einem Feuerwiderstandsversuch nach den heutigen Normen nachgewiesen.